In unserem Ratgeber erhalten Sie Informationen zu folgenden Fragen:
- Welche Aufgaben übernimmt der Notar in Menden beim Hausverkauf?
- Welche notariellen Vorgänge beim Immobilienverkauf in Menden benötigen die Unterstützung eines Notars?
- Wie ist der Ablauf eines Hausverkaufs mit Notar in Menden?
- Welche Unterlagen benötigt der Notar in Menden für den Immobilienverkauf?
- Wer trägt die Notarkosten bei einem Hausverkauf in Menden?
- Kostenübersicht beim Hausverkauf über den Notar in Menden
- Welche Pflichten hat der Notar in Menden gegenüber den Vertragspartnern?
- Wann wird der Kaufvertrag beim Notar in Menden rechtswirksam?
- Wie erfolgt die Grundbuchänderung nach dem Hausverkauf über den Notar in Menden?
- Was passiert, wenn der Hauskaufvertrag ohne Notar geschlossen wird?
- Wie berechnen sich die Notarkosten bei einem Hausverkauf in Menden nach dem GNotKG?
- Wie unterstützt Sie der Notar in Menden bei Schenkung oder Übertragung eines Hauses innerhalb der Familie?
- Fazit
- Quellen
- Autor dieser Seite
Welche Aufgaben übernimmt der Notar in Menden beim Hausverkauf?
Beim Hausverkauf in Menden übernimmt der Notar zentrale Aufgaben: Er entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, prüft Eigentums- und Belastungsverhältnisse und koordiniert die Grundbuchänderung. Erst mit der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB) wird der Vertrag rechtswirksam.
Der Notar in Menden ist eine unabhängige Amtsperson, die für Rechtssicherheit beim Immobilienverkauf sorgt. Er prüft den Vertragsentwurf auf Vollständigkeit, erklärt rechtliche Konsequenzen und stellt sicher, dass beide Parteien den Vertrag verstehen. Nach der Beurkundung leitet der Notar alle erforderlichen Schritte zur Eigentumsübertragung ein, informiert Behörden und kümmert sich um die Grundbucheintragung (§ 873 BGB).
Darüber hinaus verwahrt er oft Kaufpreiszahlungen auf einem Anderkonto, überwacht Fälligkeiten und stellt sicher, dass steuerliche Pflichten (Grunderwerbsteueranzeige nach § 18 GrEStG) ordnungsgemäß erfüllt werden.
Kernaufgaben im Überblick:
- Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags (§ 311b BGB)
- Prüfung von Eigentum, Lasten und Rechten
- Absicherung der Zahlungsabwicklung
- Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (§ 873 BGB)
- Anzeige der Grunderwerbsteuer (§ 18 GrEStG)
- Beantragung der Grundbucheintragung
Welche notariellen Vorgänge beim Immobilienverkauf in Menden benötigen die Unterstützung eines Notars?
Bestimmte Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Immobilien sind in Menden nur durch notarielle Beurkundung rechtsgültig. Ohne notarielle Mitwirkung sind diese Verträge nach § 311b BGB nichtig. Die folgende Übersicht zeigt, wann der Gang zum Notar zwingend erforderlich ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht bei Grundstücksgeschäften zwingend die notarielle Form vor, um Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu gewährleisten. Neben dem klassischen Kaufvertrag betrifft dies auch Schenkungen, Erbbaurechte oder Eheverträge mit Immobilienbezug.
Ein Verstoß gegen die Beurkundungspflicht führt zur Nichtigkeit des Vertrages (§ 125 BGB). Die notarielle Mitwirkung schützt vor Formfehlern und klärt steuerliche sowie haftungsrechtliche Fragen.
| Vorgang | Beurkundungspflicht | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Grundstücks- oder Hauskauf | ja | § 311b Abs. 1 BGB |
| Übertragung / Schenkung einer Immobilie | ja | § 518 Abs. 1 Satz 2 BGB |
| Bestellung von Erbbaurechten | ja | § 873 BGB, § 11 ErbbauRG |
| Ehevertrag mit Immobilienregelung | ja | § 1410 BGB |
| Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen | ja | § 8 WEG |
Hinweis:
Die notarielle Beurkundung dient dem Schutz der Vertragsparteien. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen Folgen verstanden und rechtssicher dokumentiert werden. Ohne notarielle Form sind Grundstücksgeschäfte gemäß § 125 BGB unwirksam.
Wie ist der Ablauf eines Hausverkaufs mit Notar in Menden?
Der Hausverkauf in Menden erfordert eine notarielle Beurkundung nach § 311b BGB. Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, prüft rechtliche Fragen und begleitet Käufer:in und Verkäufer:in bis zur Eigentumsübertragung. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Schritte beim Immobilienverkauf über einen Notar in Menden.
Der Ablauf eines Hausverkaufs in Menden folgt festen rechtlichen Vorgaben. Der Notar sorgt für die rechtssichere Abwicklung und übernimmt die Kommunikation mit dem Grundbuchamt. Erst durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag wirksam. Der Eigentumsübergang erfolgt mit der Grundbucheintragung (§ 873 BGB). Besonders wichtig ist, dass beide Parteien vor der Beurkundung den Vertragsentwurf prüfen können. Der Notar muss neutral bleiben und über sämtliche rechtlichen Konsequenzen informieren.
| Schritt | Beschreibung | Zuständigkeit / Dauer |
|---|---|---|
| 1. Vertragsentwurf | Notar erstellt Kaufvertragsentwurf auf Basis der Unterlagen | 1–2 Wochen |
| 2. Prüfung & Terminvereinbarung | Käufer:in und Verkäufer:in prüfen den Entwurf | 3–5 Tage |
| 3. Beurkundung | Verlesung und Unterzeichnung beim Notar | 1 Tag |
| 4. Kaufpreiszahlung | Zahlung nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung | 1–3 Wochen |
| 5. Grundbuchumschreibung | Eigentumsübertragung auf Käufer:in (§ 873 BGB) | 4–8 Wochen |
Hinweis:
Die angegebenen Zeiträume sind Durchschnittswerte. Verzögerungen können durch behördliche Prüfungen, Finanzierungsfragen oder Grundbucheinträge entstehen. Maßgeblich sind § 311b BGB (Formvorschrift für Grundstücksverträge) und § 873 BGB (Eigentumserwerb durch Eintragung).
Welche Unterlagen benötigt der Notar in Menden für den Immobilienverkauf?

Ein Immobilienverkauf in Menden ist ein komplexes Rechtsgeschäft. Damit der Verkauf rechtlich abgesichert wird, sind verschiedene Unterlagen nötig. Ihr Notar in Menden wird Sie umfassend darüber informieren, welche Dokumente notwendig sind. Die wichtigsten Unterlagen:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Energieausweis des Gebäudes
- Entwurf des Kaufvertrags (soweit schon vorhanden)
- Flurkarte
- Personalausweis von Käufer und Verkäufer
Wer trägt die Notarkosten bei einem Hausverkauf in Menden?
Wenn der Notar einen Hausverkauf beurkundet1, fallen dafür Gebühren an. Aber wer trägt die Kosten? § 448 Abs. 2 BGB legt fest: "Der Käufer eines Grundstücks trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags." Das ist der Normalfall.
Im Übrigen können die Parteien aber auch untereinander eine abweichende Regelung darüber vereinbaren, wer die Notarkosten bei einem Hausverkauf trägt. Auch diese Vereinbarung sollte schriftlich bei der Beurkundung des Kaufvertrags in Menden festgelegt werden.
Kostenübersicht beim Hausverkauf über den Notar in Menden:
Die Kosten für den Notar in Menden beim Hausverkauf richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). In der Regel teilen sich Käufer:in und Verkäufer:in die Gebühren, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Notargebühren in Menden sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert (§ 34 GNotKG). Bei einem Immobilienverkauf gilt als Geschäftswert der vereinbarte Kaufpreis. Neben der Beurkundung fallen zusätzliche Kosten für Grundbucheintragungen, Vollmachten oder Auslagen an.
Eine individuelle Berechnung erfolgt nach der Kostenordnung; Preisvergleiche zwischen Notar:innen sind unzulässig, da die Gebühren bundeseinheitlich geregelt sind.
| Kostenart | Beschreibung | Durchschnittlicher Betrag (€)* |
|---|---|---|
| Notarkosten | Beurkundung des Kaufvertrags nach GNotKG | ca. 1,0 % des Kaufpreises |
| Grundbuchkosten | Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt | ca. 0,5 % des Kaufpreises |
| Beglaubigungen / Auslagen | Kopien, Registerauszüge, Vollmachten | 50 – 250 € |
| Gesamt (Richtwert) | Gesamtkosten Käufer:in + Verkäufer:in | ca. 1,5 % des Kaufpreises |
*Hinweis:
Die Werte dienen nur der Orientierung. Verbindlich sind die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (§ 34 GNotKG, KostVerz Nr. 21100 ff.). Die tatsächliche Höhe hängt vom Kaufpreis, Zusatzleistungen und dem jeweiligen Verfahrensaufwand ab.
Welche Pflichten hat der Notar in Menden gegenüber den Vertragspartnern?
Der Notar spielt bei einem Hausverkauf in Menden eine verantwortungsvolle Rolle. Er ist nicht Anwalt einer Partei – sondern Garant für eine rechtssichere Abwicklung bei einem Immobilienverkauf in Menden. Daraus ergeben sich folgende Pflichten:
- Er klärt Käufer und Verkäufer über den Inhalt und die rechtlichen Folgen eines Hausverkaufs in Menden auf.
- Der Notar ist neutral. Er darf keine Partei bevorzugen.
- Er prüft den Vertrag über den Hausverkauf in Menden auf rechtliche Korrektheit und Vollständigkeit.
- Er liest den Vertrag vor, erläutert und beurkundet ihn. Käufer und Verkäufer bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie alles verstanden haben.
- Der Notar unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.
- Er sorgt anschließend für die Abwicklung des Vertrags: Eintragung ins Grundbuch, Mitteilung an Behörden usw.
Wann wird der Kaufvertrag beim Notar in Menden rechtswirksam?

Der Vertrag über einen Hausverkauf in Menden wird mit der Beurkundung wirksam – allerdings gibt es hier eine juristische Feinheit zu beachten.
Verbindlich werden nur die Verpflichtungen:
- Der Käufer muss zahlen.
- Der Verkäufer muss das Eigentum übertragen.
Wie erfolgt die Grundbuchänderung nach dem Hausverkauf über den Notar in Menden?
- Zunächst beurkundet der Notar den Hausverkauf (also die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung und Übertragung des Eigentums). Die Beurkundung des Kaufvertrags in Menden ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags.
- Der Notar sichert den künftigen Eigentumsübergang mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch ab (§ 883 BGB).
- In der Praxis wird bei einem Immobilienverkauf in Menden die Zahlung des Kaufpreises als vertragliche Voraussetzung für den Eigentumsübergang gemacht. Der Notar prüft deshalb die Einzahlung.
- Der Notar veranlasst beim Grundbuchamt die Eintragung des neuen Eigentümers (Auflassung gemäß § 925 BGB). Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer Eigentümer (§ 873 BGB).
Was passiert, wenn der Hauskaufvertrag ohne Notar geschlossen wird?
Ein Vertrag über einen Hausverkauf in Menden, der nicht notariell beurkundet wird, ist unwirksam. Er begründet keine Rechte und Pflichten. Erst wenn die Parteien trotz dieses Formmangels2 den Eigentumsübergang ins Grundbuch eintragen, wird der Vertrag rückwirkend wirksam. Das ergibt sich aus § 311b Abs. 1 BGB.
Wie berechnen sich die Notarkosten bei einem Hausverkauf in Menden nach dem GNotKG?
Die Notarkosten bei einem Hausverkauf sind im GNotKG geregelt.
- Grundlage ist der Kaufpreis (bzw. der Wert der Immobilie). Hieran orientiert sich die Gebührentabelle.
- Für den Kaufvertrag fallen meist 1,0 bis 2,0 Gebühren an. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
- In der Regel ergeben sich daraus Notarkosten von etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises.
- Zusätzlich entstehen Grundbuchkosten (ca. 0,5 %).
Wie unterstützt Sie der Notar in Menden bei Schenkung oder Übertragung eines Hauses innerhalb der Familie?
Ein Notar unterstützt Sie nicht nur mit der Beurkundung eines Kaufvertrags in Menden, sondern auch bei einer Schenkung oder Übertragung des Eigentums innerhalb der Familie. Er sorgt wie bei einem Hausverkauf in Menden dafür, dass die Übertragung rechtssicher und nach den individuellen Wünschen der Familie abgewickelt wird. Die Leistungen im Einzelnen:
- Beratung und Vertragsgestaltung (zum Beispiel Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsrechte).
- Beurkundung des Schenkungsvertrags (§ 311b BGB gilt wie bei einem Hausverkauf in Menden auch für eine Schenkung).
- Abwicklung beim Grundbuchamt (Eintragung des Eigentumsübergangs).
- Mitteilung an das Finanzamt.
Fazit

Ohne Notar kein Hausverkauf in Menden – denn der Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks ist kein alltägliches Rechtsgeschäft. Der Notar berät die Parteien, dokumentiert den Ablauf und beurkundet den Vertrag rechtssicher. Wenn Sie selbst ein Haus verkaufen oder kaufen möchten, wenden Sie sich an Krepcke und Partner in Menden. Dann gehen Sie bei diesem wichtigen Rechtsgeschäft von Anfang an auf Nummer sicher.
Quellen




