Wie unterstützt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Menden seine Mandanten?
Wenn Sie eine Kündigung in Menden erhalten haben, können Sie sich juristischen Rat holen, um sich über Ihre Rechte zu informieren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Menden hilft unter anderem bei den folgenden Punkten:
- Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
- Einschätzung der Klagechancen
- Verhandlungen über Abfindungen
- Durchsetzung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Was heißt eigentlich Kündigungsschutz?
In Deutschland dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis ist ein Vertrag, und für diesen Vertrag gelten arbeitsrechtliche Regeln. Der Kündigungsschutz soll verhindern, dass Beschäftigte ohne sachlichen Grund ihren Arbeitsplatz verlieren. Besonders wichtig ist dabei das Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Es verpflichtet Arbeitgeber, eine Kündigung sozial zu rechtfertigen (zum Beispiel aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen).
Zusätzlich gibt es besondere Kündigungsschutzgründe, beispielsweise für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Beschäftigte in Elternzeit.
Wie stehen die Erfolgschancen einer Klage auf Kündigungsschutz in Menden?
Habe ich als Arbeitnehmer gute Chancen, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen? Eine pauschale Prognose gibt es hierfür nicht. Allerdings ist das deutsche Arbeitsrecht sehr arbeitnehmerfreundlich. Viele Arbeitgeber verzichten auf ein langes Verfahren, weil das Risiko hoher Kosten oder einer Kündigungsrücknahme besteht.
Nach Erfahrung von lokalen Anwälten, die häufig Prozesse wegen einer Kündigung in Menden führen, werden zahlreiche Verfahren bereits im Gütetermin mit einem Vergleich abgeschlossen, bei dem sich der Arbeitgeber zu einer Abfindungszahlung verpflichtet.
Tipp: Wenn Sie nach "Rechtsanwalt Menden" suchen und es um eine Kündigung in Menden geht, vergessen Sie nicht, Ihre Suche nach Anwälten einzugrenzen, deren Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht ist.
Warum kann eine Kündigung in Menden rechtswidrig sein?

Der Kündigungsschutz hat im deutschen Arbeitsrecht eine große Bedeutung. Nicht jede Kündigung in Menden ist rechtmäßig. Allerdings müssen Sie als betroffener Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagieren, damit diese Feststellung vom Gericht (zuständig ist das Arbeitsgericht Iserlohn) getroffen wird. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite wahren Sie alle Ihre Chancen – auch auf eine hohe Abfindung, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft bereits in einem Gütetermin einigen.
Folgende Gründe führen besonders häufig zum Erfolg einer Kündigungsschutzklage:
- Betriebsbedingte Kündigung: fehlerhafte oder fehlende Sozialauswahl
- Formfehler (Beispiel: Nichteinhaltung der Schriftform)
- Verstöße gegen Sonderkündigungsschutz (Behinderte, Schwangere)
- Fehlende Anhörung des Betriebsrats
- Unzureichende Begründung der Kündigung
- Unzulässige fristlose Kündigung.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einer Kündigung in Menden?
Sie wissen nicht, welche Frist nach der Kündigung einzuhalten ist? Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrer Betriebszugehörigkeit und ist gesetzlich genau geregelt. Für Arbeitnehmer gelten grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder Monatsende – für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit jedem Beschäftigungsjahr erheblich. Diese Staffelung schützt langjährige Mitarbeiter vor überraschenden Trennungen. Lassen Sie von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob die Frist in Ihrem Kündigungsschreiben korrekt berechnet wurde und ob formale Fehler vorliegen!
Kündigungsfristen sind keine bloße Formsache – sie schützen Sie vor dem plötzlichen Jobverlust und geben Planungssicherheit für beide Seiten! Arbeitnehmer erhalten Zeit für die Stellensuche und können sich auf die neue Situation einstellen, während Arbeitgeber Ersatz finden und eine geordnete Übergabe organisieren können. Besonders wichtig wird dies bei betriebsbedingter oder fristloser Kündigung, wo Sonderregelungen greifen. Tarifverträge können abweichende, oft längere Fristen vorsehen – ein wichtiger Aspekt, den viele Betroffene übersehen. Auch die Probezeit hat eigene Regelungen mit verkürzten Fristen von nur zwei Wochen. Deshalb sollten Sie Ihr Kündigungsschreiben unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Menden prüfen lassen, der alle Besonderheiten Ihres Einzelfalls kennt!
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist Arbeitgeber | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bis 2 Jahre | Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung gilt die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Diese Mindestfrist schützt Sie im gesamten ersten und zweiten Beschäftigungsjahr. Sie gibt Ihnen nach Erhalt des Kündigungsschreibens genug Zeit für die Stellensuche, Bewerbungen und finanzielle Planung – ein wichtiger Schutz vor überraschenden Trennungen und existenzieller Not! | § 622 Abs. 1 BGB |
| 2 bis 5 Jahre | Sie arbeiten schon zwei Jahre im Unternehmen? Dann verlängert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende. Diese soziale Staffelung trägt Ihrer Betriebstreue und der längeren Bindung ans Unternehmen Rechnung. Je länger Sie beschäftigt sind, desto schwerer wiegt eine Trennung – deshalb gewährt das Gesetz mehr Kündigungsschutz und längere Fristen für die Neuorientierung! | § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB |
| 5 bis 8 Jahre | Bei mittlerer Betriebszugehörigkeit beträgt die Frist zwei Monate zum Monatsende. Diese deutlich verlängerte Frist spiegelt Ihre gefestigte Position im Unternehmen wider. Ein Rechtsanwalt in Menden prüft bei betriebsbedingten Kündigungen, ob die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ob dringende betriebliche Gründe vorliegen und ob nicht doch eine Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre! | § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB |
| 10 bis 12 Jahre | Sie sind seit einem Jahrzehnt loyal im Betrieb und haben das Unternehmen mitgeprägt? Dann genießen Sie besonderen Kündigungsschutz mit vier Monaten Frist. Diese lange Kündigungsfrist würdigt Ihre Treue und gibt Ihnen ausreichend Zeit für eine sorgfältige berufliche Neuorientierung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Menden hilft Ihnen, alle Ihre Rechte nach dem Kündigungsschutzgesetz durchzusetzen und eine angemessene Abfindung zu verhandeln! | § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB |
| Ab 15 Jahren | Langjährige Mitarbeiter mit 15 oder mehr Dienstjahren erhalten maximalen Schutz mit sechs Monaten Kündigungsfrist – ein halbes Jahr! Das Kündigungsschutzgesetz erkennt damit Ihre außerordentliche Betriebstreue und die besondere Härte einer späten Kündigung an. Diese Frist gibt Ihnen alle Möglichkeiten für einen würdigen Abschied und eine gründliche Vorbereitung auf die neue Lebensphase. Nutzen Sie diese starke Position mit anwaltlicher Unterstützung für bestmögliche Verhandlungskonditionen! | § 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB |
Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung in Menden?
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen nach einer angedrohten Kündigung einen Aufhebungsvertrag an? Vorsicht – das klingt harmonisch und fair, ist aber hochriskant für Arbeitnehmer! Anders als bei einer einseitigen arbeitgeberseitigen Kündigung entfällt Ihr gesamter Kündigungsschutz vollständig und unwiderruflich. Außerdem droht eine empfindliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Das bedeutet: drei Monate ohne Einkommen, während Miete, Versicherungen und Lebenskosten weiterlaufen. Unterschreiben Sie deshalb niemals vorschnell – konsultieren Sie unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Menden, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag setzen!
Warum sollten Sie so vorsichtig sein? Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen – klingt nach Kompromiss und Augenhöhe, oder? Doch die arbeitsrechtliche Realität sieht völlig anders aus: Sie verzichten auf den mühsam erkämpften Kündigungsschutz, können nicht vor dem Arbeitsgericht klagen, verlieren alle Verhandlungsmöglichkeiten und riskieren eine zwölfwöchige Sperrzeit, die Ihre finanzielle Existenz gefährden kann. Bei betriebsbedingter oder ordentlicher Kündigung hätten Sie deutlich mehr Rechte, könnten eine Kündigungsschutzklage einreichen und hätten gute Chancen auf eine Abfindung. Der Aufhebungsvertrag hingegen lässt Sie mit leeren Händen zurück – es sei denn, Sie verhandeln mit professioneller rechtlicher Unterstützung. Lassen Sie deshalb jeden Aufhebungsvertrag gründlich von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Menden wie Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum in Menden, prüfen, der Ihre Interessen schützt und bessere Konditionen aushandelt!
| Merkmal | Kündigung | Aufhebungsvertrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Zustimmung | Eine arbeitgeberseitige Kündigung erfolgt einseitig durch Willenserklärung – Sie müssen nicht zustimmen und können sich wehren! Bei ordentlicher oder betriebsbedingter Kündigung schützen Sie die strengen Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes. Sie haben drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Das ist Ihr gutes Recht, das Ihnen niemand nehmen kann! | Beide Vertragsparteien müssen freiwillig unterschreiben – ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kommt kein Aufhebungsvertrag zustande. Das klingt nach Kontrolle und Selbstbestimmung. Doch Vorsicht: Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie unwiderruflich auf Ihren gesamten Kündigungsschutz! Ein erfahrener Rechtsanwalt in Menden prüft die Vertragsbedingungen kritisch, erkennt versteckte Nachteile und verhandelt faire Konditionen. | § 620 BGB (Kündigung), § 311 BGB (Aufhebung) |
| Kündigungsschutz | Sie haben drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Iserlohn! Das Kündigungsschutzgesetz prüft die soziale Rechtfertigung sehr genau und stellt hohe Anforderungen an Arbeitgeber. Viele Kündigungen scheitern an formalen Fehlern, fehlerhafter Sozialauswahl oder unzureichender Begründung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Menden vertritt Sie professionell vor Gericht und verhandelt eine angemessene Abfindung für Sie. | Ihr gesamter Kündigungsschutz entfällt komplett und unwiderruflich – Sie können nicht mehr klagen! Das Arbeitsgericht ist nicht mehr zuständig, alle Schutzmechanismen greifen nicht mehr. Deshalb ist es existenziell wichtig, vor jeder Unterzeichnung einen spezialisierten Rechtsanwalt in Menden zu konsultieren. Er prüft die Konditionen detailliert, identifiziert Risiken und handelt deutlich bessere Bedingungen für Sie aus. | §§ 1, 4 KSchG |
| Arbeitslosengeld | Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung erhalten Sie normalerweise sofort und ohne Wartezeit Arbeitslosengeld – keine Sperrzeit, kein Verdienstausfall! Diese wichtige soziale Absicherung greift bei betriebsbedingten, personenbedingten und den meisten anderen Kündigungen. Ausnahme: Bei verhaltensbedingter oder fristloser Kündigung prüft die Agentur für Arbeit Ihr Verhalten und kann eine Sperrzeit verhängen. | Achtung Sperrzeit! Die Agentur für Arbeit verhängt standardmäßig zwölf Wochen Sperrzeit, weil Sie das Beschäftigungsverhältnis formal freiwillig beendet haben. Drei Monate ohne Arbeitslosengeld bedeuten erhebliche finanzielle Probleme! Ein Anwalt in Menden kennt die Formulierungen und Nachweise, die eine Sperrzeit vermeiden oder zumindest deutlich verkürzen können. | § 159 SGB III |
Wann droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Kündigung in Menden?
Sie fürchten eine Sperrzeit nach Ihrer Kündigung? Völlig zu Recht – denn die Agentur für Arbeit verhängt sie konsequent, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet oder herbeigeführt haben! Das gilt insbesondere bei Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder verhaltensbedingter Kündigung wegen Pflichtverletzungen. Zwölf Wochen ohne jedes Arbeitslosengeld – diese existenzbedrohende Situation können sich die wenigsten Menschen finanziell leisten. Miete, Krankenversicherung, Lebenshaltungskosten laufen weiter, während Sie kein Einkommen haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Menden zeigt Ihnen präzise, wie Sie Sperrzeiten durch geschicktes Vorgehen vermeiden oder zumindest drastisch verkürzen können!
Warum ist die Sperrzeit so gefährlich für Ihre Existenz? Zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld bedeuten nicht nur finanzielle Engpässe, sondern oft echte existenzielle Probleme! Miete, Krankenversicherung, Strom, Lebensmittel, Versicherungen – alle laufenden Kosten müssen aus Ihren Ersparnissen bezahlt werden, während Sie gleichzeitig Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgespräche führen müssen. Viele Betroffene geraten in dieser Zeit in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten, die sich über Jahre auswirken können. Deshalb ist es absolut entscheidend zu wissen: Bei betriebsbedingter oder arbeitgeberseitiger ordentlicher Kündigung droht in der Regel keine Sperrzeit – Sie haben die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet. Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag hingegen müssen Sie mit zwölf Wochen Sperre rechnen, es sei denn, Sie können einen wichtigen Grund nachweisen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Menden berät Sie rechtzeitig und umfassend, damit Sie keine böse Überraschung erleben und Ihre soziale Absicherung erhalten bleibt!
| Situation | Sperrzeit-Risiko |
|---|---|
| Eigenkündigung | Sie kündigen selbst Ihr Arbeitsverhältnis? Dann droht fast automatisch eine zwölfwöchige Sperrzeit – die Agentur für Arbeit verhängt sie konsequent! Ausnahmen gelten nur bei nachweisbar wichtigem Grund wie schwerem Mobbing am Arbeitsplatz, erheblicher Gesundheitsgefährdung oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt in Menden dokumentiert solche Gründe rechtssicher mit ärztlichen Attesten, Zeugenaussagen und schriftlichen Nachweisen, damit Ihre Eigenkündigung keine finanziellen Folgen hat und Sie sofort Arbeitslosengeld erhalten! |
| Aufhebungsvertrag | Ein Aufhebungsvertrag gilt rechtlich als freiwillige, einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses – deshalb droht standardmäßig eine Sperrzeit! Nur wenn nachweislich eine arbeitgeberseitige Kündigung ohnehin unausweichlich gedroht hätte, der Aufhebungsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist einhält und keine Abfindung über dem Freibetrag gezahlt wird, kann die Sperre umgangen werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Menden formuliert den Vertrag rechtssicher entsprechend und sammelt die nötigen Nachweise! |
| Verhaltensbedingte Kündigung | Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen erhebliche verhaltensbedingte Gründe oder Pflichtverletzungen vorgeworfen? Oder sogar eine fristlose außerordentliche Kündigung ausgesprochen? Dann prüft die Agentur für Arbeit sehr genau, ob Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schuldhaft und vorsätzlich herbeigeführt haben. Eine rechtzeitig eingereichte Kündigungsschutzklage kann die Vorwürfe entkräften und die Sperrzeit verhindern – lassen Sie sich kompetent vertreten! |
| Betriebsbedingte Kündigung | Endlich gute Nachrichten! Bei einer betriebsbedingten Kündigung entfällt die Sperrzeit in aller Regel komplett und ausnahmslos. Sie haben die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet – wirtschaftliche Gründe, Umstrukturierungen oder Stellenabbau liegen außerhalb Ihres Einflussbereichs. Wichtig: Bewahren Sie Ihr Kündigungsschreiben sorgfältig auf, melden Sie sich unverzüglich arbeitslos und lassen Sie dennoch von einem Anwalt in Menden die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen! |
Welche Rechte habe ich beim Arbeitszeugnis nach einer Kündigung in Menden?
Haben Sie Angst, dass Ihr Arbeitszeugnis nach der Kündigung schlecht ausfällt und Ihre Bewerbungen torpediert? Das darf nicht sein und ist rechtlich unzulässig! Sie haben einen glasklaren gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit wohlwollender Formulierung, das Ihre Leistungen fair würdigt. Versteckte Negativformulierungen durch Zeugnissprache sind strengstens verboten – selbst nach fristloser außerordentlicher Kündigung oder schweren Konflikten. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß UND wohlwollend sein – eine schwierige Balance, die oft misslingt. Lassen Sie deshalb jedes Zeugnis von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Menden gründlich prüfen, bevor Sie es akzeptieren und damit Ihre berufliche Zukunft aufs Spiel setzen!
Warum ist das Arbeitszeugnis so existenziell wichtig für Ihre berufliche Zukunft? Es ist Ihr wichtigstes Bewerbungsdokument und entscheidet maßgeblich über Einladungen zu Vorstellungsgesprächen! Personaler erkennen an feinsten sprachlichen Nuancen, ob ein Zeugnis wirklich gut ist oder nur oberflächlich positiv klingt. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein wahrheitsgemäßes UND gleichzeitig wohlwollendes Zeugnis auszustellen – ein schmaler Grat, den viele Unternehmen bewusst oder unbewusst verfehlen. Verschleierte Kritik durch subtile Zeugnissprache, fehlende Standardformulierungen, auffällige Auslassungen oder eine fehlende Schlussformel können Ihre gesamte Bewerbungsphase sabotieren, ohne dass Sie es zunächst bemerken. Bei betriebsbedingter Kündigung, ordentlicher Kündigung oder selbst bei strittiger, konfliktbehafteter Trennung gilt immer: Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht in Menden erkennt problematische Formulierungen, versteckte Codes und kritische Auslassungen sofort. Er setzt für Sie umfassende Korrekturen durch und erkämpft ein Zeugnis, das Ihnen wirklich nützt statt schadet!
- Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis: Sie haben nach jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlich garantierten Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – nicht nur auf ein einfaches, dürres Zeugnis, das nur die Beschäftigungsdauer bestätigt! Das qualifizierte Zeugnis muss Ihre Leistungen, Führungsqualitäten, Fachkompetenz und Ihr Sozialverhalten detailliert und differenziert bewerten. Der Arbeitgeber muss alle wesentlichen Tätigkeiten, Verantwortungsbereiche, besondere Erfolge und Ihre persönlichen Stärken erwähnen. Fehlen wichtige Aspekte oder Aufgabenbereiche, wertet dies das Zeugnis erheblich ab. Ein Rechtsanwalt in Menden setzt diesen umfassenden Anspruch notfalls gerichtlich durch!
- Wohlwollende Formulierung ist Pflicht: Das Zeugnis muss nach jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses wohlwollend und positiv formuliert sein – darf dabei aber nicht unwahr werden! Diese Balance macht Zeugnisse so kompliziert. Standardformulierungen wie "stets zur vollsten Zufriedenheit" entsprechen der Note sehr gut, während "zur vollen Zufriedenheit" bereits nur befriedigend bedeutet. Selbst kleinste Abweichungen vom Standard sind verschleierte Kritik, die Personaler sofort erkennen! Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Menden beherrscht diese subtile Zeugnissprache perfekt, erkennt versteckte Codes und fordert die richtigen Formulierungen ein.
- Keine Kündigungsgründe erlaubt: Darf im Arbeitszeugnis explizit erwähnt werden, dass Sie eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder fristlose außerordentliche Kündigung erhalten haben? Absolut nicht – das ist streng verboten! Kündigungsgründe, Abmahnungen, Konflikte, Fehlzeiten oder gar Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht gehören niemals ins Zeugnis und würden es sofort ungültig machen. Selbst subtile Andeutungen sind unzulässig. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Menden streicht alle solchen unzulässigen Passagen konsequent durch und erkämpft ein rechtlich einwandfreies Zeugnis!
- Korrektur jederzeit möglich: Ist Ihr Zeugnis fehlerhaft, sachlich falsch, unvollständig, einseitig negativ oder unfair formuliert? Sie können jederzeit Berichtigung verlangen – dieser Anspruch gilt sogar Jahre nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verjährt praktisch nie! Haben Sie ein problematisches Zeugnis vorschnell akzeptiert, können Sie nachträglich noch Änderungen durchsetzen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber, wenn es um negative Aussagen geht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Menden prüft Ihr Zeugnis systematisch Satz für Satz, identifiziert alle Schwachstellen und setzt die notwendigen Änderungen konsequent durch, damit Ihre Bewerbungen endlich erfolgreich werden!
- Schlussformel zeigt Wertschätzung: Eine positive, wertschätzende Schlussformel mit Dankes- und Bedauernsäußerung ist bei jeder ordentlichen Beendigung üblich und faktisch Standard. Fehlt sie oder klingt sie halbherzig, wertet das Ihr gesamtes Zeugnis massiv ab – Personaler registrieren diese Lücke sofort als rote Fahne! Bei verhaltensbedingter oder fristloser Kündigung kann die Schlussformel ausnahmsweise entfallen – aber selbst hier ist Verhandlung möglich und sinnvoll. Ein geschickter Rechtsanwalt in Menden handelt auch nach schwierigen, konfliktreichen Trennungen eine versöhnliche Zeugnisformulierung mit positiver Schlussformel aus, die Ihre Zukunftschancen erheblich verbessert!
Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum in Menden weist darauf hin, dass er sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vertritt. Dies hat für die Mandanten den Vorteil, dass Ihr Rechtsberater in Sachen Kündigungsschutz, Mobbing am Arbeitsplatz, Abmahnung oder Urlaubsansprüche immer auch die Sichtweise des Gegners kennt – und zwar aus eigener Erfahrung.
Wie kann mir ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Menden helfen, wenn ich von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen bin?

Mobbing am Arbeitsplatz kann für Betroffene zu einer enormen Belastung werden – oft so stark, dass manche Arbeitnehmer kündigen wollen, weil sie die Situation nicht mehr aushalten. Andere erhalten plötzlich eine Abmahnung oder sogar ein Kündigungsschreiben, das vermeintlich personelle oder verhaltensbedingte Gründe angibt, in Wahrheit aber auf jahrelangen Schikanen beruht. Wer sich in einer solchen Lage befindet, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Ein Rechtsanwalt kann genau prüfen, ob Mobbing als Hintergrund des Kündigungsschreibens nachweisbar ist, welche Ansprüche bestehen und ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. So lassen sich nicht nur Fehler des Arbeitgebers aufdecken, sondern auch Wege finden, die eigene Position zu stärken und sich wirksam zu schützen.
Wie wird die Höhe einer Abfindung berechnet?
Der Rechtsstreit um eine Kündigung in Menden endet oft damit, dass der Arbeitnehmer seine Klage zurückzieht und für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Geldzahlung erhält. Diese Vereinbarung treffen beide Parteien häufig noch vor einem Rechtsstreit oder im Gütetermin. Die Abfindungshöhe können Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei aushandeln. In der Praxis orientiert sich die Berechnung einer Abfindung meist an folgenden Gesichtspunkten:
- Bruttoverdienst
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Alter des Arbeitnehmers
- Prozessrisiko für den Arbeitgeber
- Betriebsgröße
Fazit
Kündigung in Menden – eine Streitfrage, die häufig am Arbeitsgericht verhandelt wird. Betroffene Arbeitnehmer sollten sich unverzüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Menden wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen. Bei der Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum in Menden erhalten Sie kompetenten und schnellen Rechtsrat vom Experten. Rufen Sie an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Damit Sie über Ihre Ansprüche umfassend informiert sind.

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